Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2019.2 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 28.08.2019) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 21.09.2019, 08:42 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A1NEU: Sexualisierte Gewalt beenden!
Antragstext
Gewalt gegen Frauen und queere Menschen ist heute in unserer Gesellschaft immer
noch ein alltägliches Problem. Fälle von körperlicher Gewalt sind zahlreich
bekannt und auch psychische Gewalt gegen Frauen ist präsent. Die
Selbstverständlichkeit, mit der Frauen und queere Menschen körperlich, verbal
und strukturell angegriffen werden, ist erschreckend. Täter*innen kommen meist
ungestraft davon und nur in Ausnahmefällen schreiten Außenstehende ein oder
helfen dem Betroffenen. Dadurch wird nicht in Frage gestellt, ob gewalttätiges
Verhalten gegenüber Frauen und queeren Menschen zu Unrecht passiert.
Nicht nur im gesellschaftlichen Kontext wird sexualisierte Gewalt nicht
konsequent genug verfolgt. Erst vor kurzem wurde klargestellt, dass ein „Nein“
ein Grund ist, einen Missbrauch als Vergewaltigung anzeigen zu können.
Betroffene müssen nach wie vor dafür kämpfen, dass das Unrecht, das ihnen
widerfahren ist, als solches anerkannt und geahndet wird. Initiativen, die
Betroffene sexualisierter Gewalt darin unterstützen, juristische Prozesse
erfolgreich zu führen, müssen unterstützt werden!
Bei gerichtlichen Verfahren und Prozessen muss mehr Rücksicht auf die Gefühle
und die psychische Verfassung der*des Betroffenen gebracht werden. Der Schutz
von Betroffenen muss jederzeit gewährleistet sein. Durch die Gewalterfahrungen
sind Opfer häufig traumatisiert, die erneute Konfrontation kann sehr schmerzlich
sein.
Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein fordert daher:
- mehr Präventionsarbeit im Hinblick auf sexualisierte Gewalt, indem
Vergewaltigungsmythen entlarvt werden und aufgezeigt wird, welches
Verhalten bereits nicht mehr konsensual ist und damit einen Übergriff
darstellt, in unserer Gesellschaft aber vielleicht bisher akzeptiert
wurde.
- weitere Reformen im Sexualstrafrecht, die die Position der Betroffenen
stärken und das Verfahren für sie erträglicher machen.
- Schulungen für Polizei und Justiz zum sensiblen Umgang mit Opfern von
sexualisierter Gewalt.
- eine bessere finanzielle Unterstützung für Frauenschutzhäuser,
Beratungsstellen und andere Schutzeinrichtungen für LBGTQIA*-Menschen. Die
Existenz solcher Einrichtungen muss sichergestellt werden, sowie die
barrierefreie Gestaltung von Schutzräumen für Frauen und queere Menschen,
da Menschen mit Beeinträchtigung noch häufiger von sexualisierter Gewalt
betroffen sind.
- den Ausbau von Täter*innenberatungsstellen.
Für eine gleichberechtigte Welt. Für eine queere Zukunft!
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